Seewärts der Deiche und in allen öffentlichen Gewässern ist das Angeln mit dem Bundesfischereischein erlaubt.Wer keinen Bundesfischereischein besitzt,kann eine Ausnahmegenehmigung für die Dauer von bis zu 40 Tagen gegen eine Gebühr vom Ordnungsamt der Gemeinde St-Peter-Ording,Zimmer 4,Badallee 1 erhalten.